Die Bücherei bietet Literatur in Form von Büchern und Hörbüchern an.
Die Bücherei ist öffentlich und im Rahmen dieser Benutzungsordnung für jeden
zugänglich.
Personen können sich persönlich unter Vorlage ihres gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) anmelden. Sofern die
Anschrift in diesem Dokument nicht enthalten ist, muss zusätzlich eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden. Die persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Ausleihe und Rückgabe von Medien gespeichert und bibliotheksintern unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
verarbeitet.
Die Ausleihe kostet für ein Kalenderjahr 12,00 €.Es fallen keine weiteren Ausleihgebühren an. Bei Anmeldung wird eine Lesernummer vergeben. Diese ist innerhalb der Familie übertragbar.
Die Bücherkiste kann die Anzahl der zu entleihenden Medien begrenzen.
Die Ausleihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Hörbücher 2 Wochen.
Sie kann bei Bedarf vor Ablauf verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Dies kann persönlich, per E-Mail oder eigenständig online im Benutzerkonto erfolgen.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und angefangener Woche
eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,50 € verlangt. Diese Gebühren können ohne
besondere Mahnung erhoben werden, bei schriftlicher Erinnerung werden zusätzlich noch Portokosten berechnet.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Medium haftet die entleihende Person.
Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars erkennt der Leser / die Leserin die Benutzungsordnung an.
Die Benutzungsordnung ist gültig ab dem 01.10.2023 |