Die Bücherei bietet Literatur in Form von Büchern und Hörbüchern an.
Die Bücherei ist öffentlich und im Rahmen dieser Benutzerordnung für jeden zugänglich.
Bei der Anmeldung wird ein Leseausweis erstellt, der nicht übertragbar ist.
Der Inhaber verpflichtet sich mit diesem Ausweis zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren und Forderungen.
Der Leseausweis wird gegen Vorlage des Personalausweises ausgestellt, wenn der Leser nicht persönlich bekannt ist.
Die Anzahl der gleichzeitig ausgeliehenen Medien wird auf 10 begrenzt.
Es wird eine Benutzungsgebühr von 12 € pro Kalenderjahr erhoben.
Die Ausleihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Hörbücher 2 Wochen.
Sie kann bei Bedarf verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
Wird die Ausleihfrist überschritten, so wird für jedes Medium 0,50 € pro Woche verlangt, bei schriftlicher Erinnerung zusätzlich noch Portogebühren. Diese Versäumnisgebühren können ggf. auch auf dem Rechtsweg eingezogen werden.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums haftet der Entleiher.
Mit der Ausstellung des Benutzerausweises erkennt der Leser die Benutzerordnung an |